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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – vorbehaltlich einer vorrangigen Individualvereinbarung – für sämtliche Verträge, die Sie (im folgenden „Kunde“ genannt.) mit uns, Wall-Install GmbH (im folgenden „Anbieter“ genannt), abschließen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden sind unverbindlich, sofern wir diesen nicht schriftlich zustimmen.

§ 2 Verbraucher-/ Unternehmer-/ Kaufmannsbegriff

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (§ 13 BGB) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (§ 14 BGB) Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbe- betrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. (§ 1 HGB)

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und alle Lieferungen und Montageleistungen müssen vollständig bezahlt werden.Wir haben solange einen Eigentumsvorbehalt auf die gelieferte Ware solange die Rechnung noch nicht vollständig bezahlt wurde.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

Unsere Lieferverpflichtung entsteht 3 Wochen nach Vertrags- abschluss sofern nicht anders kommuniziert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. (2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend folgendes: a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. (2) Soweit der Kunde Unternehmer ist, setzen dessen Gewährleistungsrechte voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Anlieferung erkennbare Mängel sind dem Transportunternehmen gegenüber zu rügen; die Aufnahme der Mängel durch diesen ist zu veranlassen. Mängelrügen müssen eine angemessen detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung resultierenden Schaden des Bestellers. Hiervon ausgenommen sind: ■ Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; ■ die Haftung wegen Arglist; ■ die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. (Dies sind solche Verpflichtungen, die vertrags­wesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu ­gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der ­Besteller regelmäßig vertrauen darf); ■ Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; ■ Ansprüche aus dem Bundesdatenschutzgesetz. ■ von uns übernommene Garantien oder Beschaffungsrisiken.

§ 10 Gerichtsstandsvereinbarung, Rechtswahl
Salvatorische Klausel

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der ­Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). (2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches ­Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Essen. Unser Recht, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen ­Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die ­übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaft­lichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Design und technische Umsetzung:

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